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BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Angriff der Nichtzulassung einer Revision mit einer Beschwerde - Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.03.1963 - 2187/62
- VGH Bayern, 07.05.1975 - 34 V 70
- BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69
Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75
Der Kläger meint zunächst, das Berufungsgericht sei von den in seiner Sache am 25. Juni 1970 ergangenen zurückverweisenden Urteil - BVerwG I C 10.69 - abgewichen. - BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75
Das Berufungsgericht hat sich insoweit auf das Urteil des beschließenden Senats von 13. Februar 1958 - BVerwG I C 140.56 - (BVerwGE 6, 186 [nicht vollständig]) bezogen. - BVerwG, 19.04.1966 - I C 88.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Auszug aus BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75
Das Berufungsgericht ist auch von dem Urteil des erkennenden Senats von 19. April 1966 - BVerwG I C 88.64 - bei seiner Beurteilung der Frage nicht abgewichen, ob der Kläger vor seiner Aufnahme im Bundesgebiet bereits in einem anderen Land in zumutbarer Weise in das allgemeine Leben eingegliedert worden war.
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat
In der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 1.2.1977 - 1 B 74.75 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 7) stellte dieser Begriff darauf ab, ob gewisse Mindestvoraussetzungen an charakterlichen Eigenschaften des Einbürgerungsbewerbers aus seinem bisherigen Lebenswandel hergeleitet werden können. - BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
Ordnungsrecht - Verstoß - Unbescholtener Lebenswandel - RuStAG - akademischer …
Danach muß der Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit in seinem Lebenswandel und den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und erfüllen; eine einzelne Verfehlung, vor allem wenn sie längere Zeit zurückliegt und nicht besonders schwer ist, kann unberücksichtigt bleiben, sofern nur die zu fordernden charakterlichen Mindestvoraussetzungen gegeben sind (BVerwGE 6, 186 [188];. Beschluß vom 1. Februar 1977 - BVerwG 1 B 74.75 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 7).